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Endlich: Telefon-AU nur für bekannte Patientinnen und Patienten

Die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese ist bei Patienten möglich, die der Praxis bekannt sind.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass es sich um Erkrankungen handelt, die keine schwere Symptomatik vorweisen, und die Abklärung nicht per Videosprechstunde möglich ist. Eine Krankschreibung kann dann für bis zu fünf Kalendertage erfolgen…