Die von der STIKO empfohlene spezifische Prophylaxe mit Nirsevimab zum Schutz vor schwerer RSV-Infektion bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer 1. RSV-Saison kann erst dann routinemäßig zulasten der GKV verordnet und abgerechnet werden, wenn eine entsprechende Rechtsverordnung des Ministeriums erlassen worden ist. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) explizit hin.
Institut für Hausärztliche Fortbildung (IHF) e. V.
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51149 Köln