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Wichtiges von der STIKO – Prophylaxe Nirsevimab

Die von der STIKO empfohlene spezifische Prophylaxe mit Nirsevimab zum Schutz vor schwerer RSV-Infektion bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer 1. RSV-Saison kann erst dann routinemäßig zulasten der GKV verordnet und abgerechnet werden, wenn eine entsprechende Rechtsverordnung des Ministeriums erlassen worden ist. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) explizit hin.