Vielleicht ging es Ihnen so wir mir. Plötzlich steht der Herbst vor der Tür und auch RSV und die Frage der Impfung bzw. Prophylaxe. Soll man oder soll man nun nicht. Die DEGAM sieht einen erheblichen Vorteil von Nirsevimab statt Palivizumab für Frühgeborene (z.B.< 34. SSW) oder Säuglinge mit kardiopulmonalen Vorerkrankungen. Zu bedenke ist aber (so schreibt es auch die DEGAM), dass eine Ausweitung der Indikation von Hochrisikopatienten zu „allen Säuglingen“ mit den bisherigen Daten noch nicht ausreichend und sicher genug begründet ist. Im EBM ist die RSV-Prophylaxe bei Säuglingen mit 8,95 Euro honoriert. Kommen Säuglinge in Frage, muss Nirsevimab auf ein Rezept zur Lasten der GKV aufgeschrieben werden. Eine Verordnung über Sprechstundenbedarf ist noch nicht möglich. Das und die fehlende Verfügbarkeit (zum mindestens in den Apotheken bei mir vor Ort) hebt die Hürden erheblich.
Auch ältere Patientinnen und Patienten über 75 Jahre (ab 60 mit Grunderkrankungen) wurden in die Impfempfehlung eingeschlossen. Für diese stehen aktuell proteinbasierte Impfstoffe zur Verfügung (eine Zulassung für den mRNA-Impfstoff wird derzeit noch geprüft). In den Bundesländern, in denen es noch keine Impfvereinbarung dazu gibt (z.B. in Mecklenburg-Vorpommern oder Baden-Württemberg), muss das Präparat privat verordnet und die Impfung nach GOÄ abgerechnet werden; die Kasse hat dann Erstattungspflicht.
Weitere Informationen zur Prophylaxe finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/RSV/RSV.html
Und einen Artikel im Hausarzt mit Aussagen der DEGAM hier: https://www.hausarzt.digital/medizin/impfungen/stiko-empfiehlt-nirsevimab-fuer-alle-neugeborenen-und-saeuglinge-152852.html
Eine Impfaufklärung wurde vom IHF entwickelt und kann hier runtergeladen werden: https://aerzte.ihf-fortbildung.de/wp-content/uploads/sites/2/2024/07/IHF_RSV_180724.pdf