
Praxishilfe in Kooperation mit „Hausärztliche Praxis„
Bei Bewohnenden von Pflegeeinrichtungen sind palliative Notfälle häufig und ein Regelfall. Hausärztinnen und Hausärzte können daher in Absprache mit dem Pflegepersonal ein Notfallset, z. B. mit Metamizol oder Morphin, bereitstellen. Diese dürfen jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden. Vor Nutzung ist die Rücksprache mit der Praxis nötig. Unsere Checkliste hilft bei Kontrolle, Dokumentation und als Anleitung…. zum Download


