
Die überarbeitete IT-Sicherheitsrichtlinie ist seit dem 1. April 2025 in Kraft – mit neuen Anforderungen an alle Arztpraxen. Rechtsgrundlage ist nun § 390 SGB V. Bis zum 1. Oktober 2025 müssen die neuen Vorgaben verbindlich umgesetzt werden. Im Fokus steht insbesondere die verpflichtende Schulung des Praxispersonals im sicheren Umgang mit der eingesetzten IT-Technik. Das betrifft alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – vom Empfang bis zur ärztlichen Leitung. Ziel ist es, die IT-Sicherheit in Ihrer Praxis dauerhaft zu stärken und Datenschutzverletzungen aktiv vorzubeugen. Hierzu bieten wir Ihnen ein Online-Seminar am 09.09.2025. Melden Sie gerne Ihr Praxispersonal an!… zum Seminar