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Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung – Start im April 2026

Ab April 2026 wird die Lungenkrebs-Früherkennung mittels Niedrigdosis-CT (LDCT) Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses basiert auf großen randomisierten Studien wie NLST und NELSON, die zeigen konnten, dass bei Hochrisikopersonen durch CT-Screening die Lungenkrebssterblichkeit signifikant reduziert werden kann. 

Wer kann teilnehmen?

Anspruch haben Personen mit erhöhtem Risiko: 

  • Alter: 50–75 Jahre
  • Mindestens 25 Jahre Rauchdauer
  • Mindestens 15 Packungsjahre
  • bei Ex-Rauchern: Rauchstopp maximal 10 Jahre

Schätzungen zufolge erfüllen etwa 2 Millionen Menschen in Deutschland diese Kriterien. 

Ablauf in der Praxis 

Die Hausarztpraxis spielt eine zentrale Rolle: 

  • Erhebung der Rauchanamnese
  • Aufklärung über Nutzen und Risiken des Screenings
  • Überweisung zur LDCT-Untersuchung

Die Untersuchung soll einmal jährlich erfolgen. 

Wichtiger hausärztlicher Punkt

Das Screening ersetzt nicht die Tabakentwöhnung. Gerade die Screeningberatung ist eine gute Gelegenheit für eine motivierende Kurzintervention zum Rauchstopp. Das Screening bietet eine neue Chance zur Früherkennung – die effektivste Prävention bleibt aber weiterhin der Rauchstopp.