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Long/Post-COVID: Mehr Verordnungssicherheit – aber kein therapeutischer Durchbruch

Der G-BA öffnet die Tür für vier Off-Label-Therapien bei Long/Post-COVID bzw. postinfektiöser ME/CFS zulasten der GKV. Für Hausarztpraxen ist das relevant, weil es erstmals mehr rechtliche und versorgungspraktische Klarheit schafft. Zugleich gilt: Die Optionen sind eng begrenzt, die Evidenz bleibt dünn – und die hausärztliche Einordnung sowie eine sorgfältige Aufklärung der betroffenen Patient:innen damit umso wichtiger.
Vier Wirkstoffe werden vom G-BA mit jeweils klar umrissenen Anwendungszielen für den Off-Label-Use freigegeben:

  • Ivabradin bei postinfektiösem PoTS im Rahmen von Long/Post-COVID, wenn Betablocker nicht toleriert werden oder nicht geeignet sind 
  • Metformin zur Prophylaxe von Long/Post-COVID nach akuter SARS-CoV-2-Infektion bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren mit Übergewicht/Adipositas (BMI >25), wenn die Diagnosestellung innerhalb von 3 Tagen erfolgt und Symptome weniger als 7 Tage bestehen;  
  • Agomelatin zur Behandlung von Fatigue bei postinfektiöser ME/CFS und bei Long/Post-COVID 
  • Vortioxetin bei kognitiven Beeinträchtigungen und/oder depressiven Symptomen im Rahmen von Long/Post-COVID (Anmerkung: Dieses Präparat ist in Deutschland seit 2016 nicht mehr erhältlich und kann derzeit nur über eine internationale Apotheke bezogen werden) 

Die Details sollen nach Inkrafttreten in Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie stehen. Das offizielle Inkrafttreten erfolgt erst nach Prüfung durch das BMG und der Bekanntmachung im Bundesanzeiger.