
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert und wichtige Anpassungen vorgenommen. Hier sind die wesentlichen Änderungen zusammengefasst:
Nuvaxovid® JN.1 – Neuer COVID-19-Impfstoff ab sofort bestellbar
Ab dem 17. November 2025 ist der an die Omikron-Variante JN.1 angepasste COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid® JN.1als Fertigspritze verfügbar. Dieser Impfstoff ist für Personen ab 12 Jahren zugelassen und eignet sich sowohl zur Grundimmunisierung als auch für Auffrischimpfungen.
Bestellung:
Bestellungen können bis Dienstag, 11. November, 12 Uhr bei der Apotheke eingegeben werden. Die Auslieferung beginnt am 17. November, anschließend sind Bestellungen wöchentlich möglich.
Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt unter der Ziffer 88346 A/B/R bzw. 88346 V/W/X bei beruflicher (Reise-)Indikation.
Erweiterte STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen Mpox (Affenpocken)
Ab sofort können Personen ab 12 Jahren mit erhöhtem Expositionsrisiko gegen Mpox geimpft werden. Der Impfstoff Imvanex wird in zwei Dosen verabreicht, mit einem Mindestabstand von 28 Tagen. Für immunkompetente Personen, die bereits gegen Pocken geimpft wurden, reicht eine einmalige Dosis.
Für immundefiziente Personen wird eine zweimalige Impfung empfohlen.
Berufliche Indikation:
Die Impfung gilt nun auch für Personen, die in Forschungseinrichtungen oder bei Tierhaltungen mit Mpox-Viren arbeiten.
Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt unter der Ziffer 89135 A/B bzw. 89135 V/W bei beruflicher (Reise-)Indikation.
Postexpositionelle Impfung gegen Mpox
Die STIKO empfiehlt eine postexpositionelle Impfung nach Kontakt mit dem Erreger, um eine Erkrankung zu verhindern.
Erweiterung der Indikation zur saisonalen Influenza-Impfung
Die STIKO hat ihre Empfehlungen zur Influenza-Impfung erweitert. Ab sofort umfasst die Empfehlung auch Personen, die regelmäßig Kontakt zu Tieren wie Schweinen, Geflügel, Wildvögeln oder Robben haben, zum Beispiel in Nutztierhaltungen, Zoos oder bei Tierärzten.
Änderung:
Diese Erweiterung trat am 15. Oktober 2025 in Kraft. Die Impfstoffe werden über den Sprechstundenbedarf bezogen, die Impfleistung bei beruflicher Indikation erfolgt unter der Ziffer 89112Y.
Freiwillige Influenza-Impfung für unter 60-Jährige in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg können sich auch unter 60-Jährige ohne spezielle Indikation impfen lassen. Diese Impfung erfolgt im Rahmen der Satzungsleistung der Krankenkassen.


