
Wer dem Winter entfliehen und mit dem Flugzeug in wärmere Regionen reisen möchte, dem sei ein Beitrag von Prof. Kochen aus den mmk-Benefits (Oktober letzten Jahres) in Erinnerung gerufen: Eine internationale Studie zeigt: Auf etwa jedem 212. Flug tritt ein medizinischer Notfall auf – rund doppelt so häufig wie früher angenommen. Meist handelt es sich um Herz-Kreislauf- oder neurologische Probleme. In knapp zwei Prozent der Fälle muss außerplanmäßig gelandet werden. Viele Betroffene kommen nach der Landung ins Krankenhaus, einige versterben an Bord.
Für mitreisende Ärztinnen und Ärzte bedeutet das: Die Chance, um Hilfe gebeten zu werden, ist real – bei eingeschränkter Diagnostik und Ausstattung. Medizinische Zwischenfälle gehören damit zum normalen Risiko des Luftverkehrs. Wichtig zu wissen: In den meisten Ländern besteht auch im Flugzeug eine gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung – insbesondere für Ärztinnen und Ärzte. Gleichzeitig sind medizinische Maßnahmen in der Regel über die Haftpflichtversicherung der Fluggesellschaft abgesichert. Die Mindestausstattung an Bord wird von den Luftfahrtbehörden vorgegeben, kann jedoch je nach Airline variieren.


