
Seit dem 1. Oktober 2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend eingeführt.
Im Rahmen der neuen „Opt-out-Regelung“ (§ 341 SGB V) bekommt jede:r Versicherte automatisch eine ePA, sofern kein Widerspruch erfolgt. Damit wird die ePA zum zentralen Instrument der digital vernetzten Versorgung.
Für Praxen heißt das konkret:
- Verpflichtende technische Anbindungan die Telematikinfrastruktur (TI 2.0) und Implementierung der ePA-Funktionen in die Praxissoftware.
- Medikationspläne, Laborbefunde, Arztbriefe etc.sollen strukturiert elektronisch hinterlegt und abrufbar sein.
- Patient:innen können selektiv steuern,welche Ärzt:innen welche Daten einsehen dürfen – Datensouveränität bleibt gewahrt.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband bietet eine hilfreiche Übersicht mit technischen, rechtlichen und organisatorischen Hinweisen.


