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ePA jetzt Pflicht – was Praxen seit 1. Oktober 2025 beachten müssen

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend eingeführt.
Im Rahmen der neuen „Opt-out-Regelung“ (§ 341 SGB V) bekommt jede:r Versicherte automatisch eine ePA, sofern kein Widerspruch erfolgt. Damit wird die ePA zum zentralen Instrument der digital vernetzten Versorgung.

Für Praxen heißt das konkret:

  • Verpflichtende technische Anbindungan die Telematikinfrastruktur (TI 2.0) und Implementierung der ePA-Funktionen in die Praxissoftware.
  • Medikationspläne, Laborbefunde, Arztbriefe etc.sollen strukturiert elektronisch hinterlegt und abrufbar sein.
  • Patient:innen können selektiv steuern,welche Ärzt:innen welche Daten einsehen dürfen – Datensouveränität bleibt gewahrt.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband bietet eine hilfreiche Übersicht mit technischen, rechtlichen und organisatorischen Hinweisen.

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