Skip to main content
News

Vorhaltepauschale ab 2026: Reform oder Etikettenschwindel?

Zum 1. Januar 2026 tritt eine neue Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen in Kraft. Sie soll die bisherige fallzahlorientierte Vergütung um ein Element ergänzen, das die Versorgungsbereitschaft und Strukturleistungen der Praxen berücksichtigt.

Konkret sieht das Modell vor:

  • Eine Grundpauschale von 128 Punkten (entspricht ca. 14,20 Euro)
  • Zuschläge von +10 Punkten, wenn 2–7 von zehn definierten Kriterien erfüllt werden (z. B. längere Sprechzeiten, Hausbesuche, Notfallversorgung)
  • Zuschläge von +30 Punkten, wenn ≥8 Kriterien erfüllt werden
  • Einen Abschlag von 40 %, wenn weniger als zehn Impfungen pro Quartal erbracht werden

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht darin einen „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“ und hebt hervor, dass eine größere Umverteilung zwischen Praxen verhindert werden konnte. Damit sei zumindest die finanzielle Stabilität gewahrt.Kritische Stimmen überwiegen jedoch: Mehrere Fachgesellschaften und Verbände weisen darauf hin, dass der tatsächliche finanzielle Effekt für die meisten Praxen sehr gering ausfallen dürfte. Für viele werde sich kaum eine spürbare Verbesserung ergeben – gleichzeitig entstehen neue Nachweispflichten, die die Bürokratie sogar eher erhöhen könnten.Damit steht die Vorhaltepauschale zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Sie ist ein Signal, dass die Bedeutung der hausärztlichen Strukturleistungen erkannt wird. Ob sie aber tatsächlich den gewünschten Entlastungseffekt bringt, bleibt offen. Für die Praxis bedeutet das zunächst: zusätzliche Dokumentationspflichten, aber kaum relevante finanzielle Verbesserung.

Mehr Infos:

https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/08-19-extra/vorhaltepauschale-fuer-hausaerzte-neu-geregelt-kbv-und-gkv-spitzenverband-beschliessen-die-details

https://www.aend.de/article/236290

Leave a Reply