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- Erstellungsdatum 30. April 2024
- Zuletzt aktualisiert 8. Juli 2024
Autor: Ruben Bernau, Hambergen
Gültigkeit: 11 / 2026
Spätestens seit der Aufnahme der Vertragsarztätigkeit ist er bekannt, der sogenannte Gelbe Schein. Diesen bekommt der gesetzlich versicherte Patienten ausgestellt, sofern bei ihm eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Die "Arbeitsunfähigkeit" ist im Arbeits- und Sozialrecht geregelt und gillt als unbestimmter Rechtsbegriff. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Patient aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr ausführen kann, dass sich seine Erkrankung verschlimmert. Doch wann gilt ein Patient als Arbeitsunfähig? Können wiederholte Krankschreibungen auch wirklich krank machen? Welche Regeln gelten für die Krankschreibung von Dritten oder bei der Telefon-AU? Und was muss bei der rückwirkenden AU oder der AU von Schulkindern beachtet werden? Diese und weitere Fälle behandelt das Mini-Modul.
Zugang zu den Inhalten des IhF-Mini-Moduls (Foliensatz, Patientenflyer, Literaturhinweise, Lernerfolgskontrolle) erhalten die Mitglieder des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes e.V über die Geschäftsstellen der Landesverbände.